Stellungnahme zu Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Solarpark Ellenrain“, Stadt Weinstadt
Beschluss zur Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stellungnahme erfolgt im Namen und Vollmacht des Landesverbandes Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND).
Der „Solarpark Ellenrain“ wird zum weiteren Ausbau der regenerativen Energien in Weinstadt begrüßt.
Freiflächensolaranlagen sollen Energie erzeugen, Natur fördern und Wasser im Boden halten.
Wir bitten darum, die Planung um drei Punkte zu ergänzen: wirksame Wasserrückhaltung und Erosionsschutz im Hangbereich, eine vergrößerte und fachlich abgesicherte Ausgleichsfläche sowie einen präzisierten Grünordnungsplan und konkreten Artenschutzmaßnahmen.
Wasserrückhaltung
Bei der Begehung der Planfläche ist aufgefallen, dass am südlichen Ende (zu den Gartengrundstücken), abgeschwemmte Erde vorhanden ist. Dies deutet auf ablaufendes Regenwasser vom Hang hin. Bei einem Gespräch mit einem anliegenden Gartenbesitzer wurde bestätigt, dass bei Starkregen, aber auch bei Dauerregen unkontrolliert Wasser vom Hang auch in die Gartengrundstücke eindringt. Auch über eine Wasserstaffel wird bei Niederschlägen Wasser den Hang hinab geleitet.
Im Gutachten zu Starkregensituationen ist dazu nichts vermerkt.
Wir halten es daher für notwendig, die Planung so zu ändern, dass Niederschlagswasser im Gelände zurückgehalten, Erosion vermindert und ein unkontrollierter Abfluss in die angrenzenden Gartengrundstücke verhindert wird.
Dauergrünland ist für Wasserrückhalt und Erosionsschutz besonders wirksam; eine Photovoltaik-Freiflächenanlage erreicht diese Wirkung nur dann ausreichend, wenn Retentions- und Erosionsschutzmaßnahmen verbindlich in die Planung aufgenommen werden.
Damit das Niederschlagswasser nicht unkontrolliert abfließt sollen zwischen den Modulreihen Mulden angelegt werden.
Alternativ zu Mulden können auch sogenannte „Beetle Banks“ angelegt werden. Diese könnten sich über länger Strecken am Hang erstrecken.
Mulden, aber auch Beetle Banks haben neben der Wasserrückhaltung auch vielfältige ökologische Vorteile.
Ausgleichsmaßnahmen, Grünordnungsplan, weitere Artenschutzmaßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen
Die Entwicklung der Fläche zeigt, dass sich eine aufgegebene Monokulturfläche, hier eine Wiesenbrache, zu einer ökologisch wertvolleren und artenreicheren Wiese entwickeln kann.
Die Angaben des Gutachters beruhen auf Begehungen aus dem Jahr 2025; eine ergänzende Begehung im Jahr 2026 hätte die inzwischen fortgeschrittene Entwicklung der Wiese voraussichtlich differenzierter abbilden können.
Bei einer oberflächlichen Begehung am 07.09.2026 ist aufgefallen, dass die Wiese sich artenreicher weiter entwickelt hat. Auch wurden unterschiedliche Schmetterlingsarten (hauptsächlich Bläulinge) beobachtet.
Auch die Ausführungen zum Großen Feuerfalter (streng geschützte Art) erscheinen unvollständig, weil die zweite, individuenreichere Eiablage im Spätsommer von Mitte Juli über August bis in den September erfolgen kann und damit nach der letzten Begehung des Gutachters lag.
Die Ausgleichsmaßnahmen sind aus unserer Sicht zu ergänzen: Die Streuobstbäume wurden seit Jahren nicht regelmäßig geschnitten und sind teilweise abgängig; nicht als ökologisch wertvolles Totholz geeignete, abgängige Obstbäume sollten entfernt und ersetzt werden.
Die vorhandenen Obstbäume sind regelmäßig zu schneiden, abgängige Bäume sind zu ersetzen. Wildobstbäume kommen dafür in Frage.
Als Ersatz für die sich entwickelnde ökologisch wertvolle Wiese ist die für Ausgleichsmaßnahmen verfügbare Fläche zu vergrößern; wir schlagen vor, die Flurstücke 6889 – 6896 nicht mit Solarmodulen zu bestücken, sondern dauerhaft als Ausgleichsfläche zu sichern.
Grünordnungsplan
Der Grünordnungsplan ist zu präzisieren: Vorgesehen werden sollten ausschließlich standortgerechte, trockenheitsverträgliche Bäume und Sträucher, die möglichst ohne dauerhafte Bewässerung auskommen; zudem sind vor der Pflanzung Bodenproben und geeignete Bodenbearbeitungen festzulegen.
Weitere Artenschutzmaßnahmen
- Anlage von Steinhaufen
- Anlage von Gehölzhaufen, insbesondere aus Material des Obstbaumschnitts
- Brachfläche für Feldlerche
- Anbringen Nistkästen an den Obstbäumen
- Wildblumenstreifen am Rand, rund um das Gelände der Anlage
- Anlage von Mulden, in denen Niederschlagswasser zurückgehalten und versickert werden kann
- Extensives Grünland, späte Mahd zwischen den Modulreihen
Mit diesen Ergänzungen kann die Freiflächensolaranlage nicht nur regenerative Energie erzeugen, sondern zugleich Natur fördern, Wasser im Boden halten und Konflikte durch Oberflächenabfluss mindern.